Bei JochenEnglish gefunden:
Die Fachgruppe Gymnasium des BLLV bietet lobenswerter Weise eine Zusammenfassung der GSO-Änderungen zum Download an, die hilft, sich schneller mit der neuen Gymnasialen Schulordnung in Bayern vertraut zu machen.
8 März 2007
GSO Bayern: Unterschiede zur bisher gültigen Fassung
Posted by rip under General, Lehrer[4] Comments
29 April 2008 at 1:09 pm
Mein Sohn ist in der 10. Klasse des 9 jährigen Gymnasiums.
1. Falls er im JZ 2 fünfen hätte, gibt es eine Möglichkeit auf Vorrücken auf Probe ?
2. Bei einer fachärzlich festgestellten Legasthenie gilt im Fremdsprachenbereich die Bewertung von mündl. zu schriftl. 50% zu 50 %
Ist das richtig ?
1 Mai 2008 at 10:14 pm
Zuerst einmal zur zweiten Frage: Die Gewichtung 1:1 (mdl:schr) in den Fremdsprachen trifft zu, ja. Das ist unter Anderem hier nachzulesen:
http://schulberatung.km.bayern.de/schulberatung/index_05164.asp
(ziemlich weit nach unten scrollen, fast bis ans Ende)
Zur ersten Frage: Da gilt es grundsätzlich einmal folgenden Paragraphen zu beachten:
http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_P63.htm
Außerdem ist der betreffende Jahrgang natürlich ein Sonderfall, wie in der entsprechenden Broschüre des Kultusministeriums bekräftigt wird:
„An der Schnittstelle G9/G8 sind die Bemühungen, eine Wiederholung der Klasse zu vermeiden, noch weiter zu intensivieren, da die unterschiedlichen Stundentafeln und Lehrpläne in einzelnen Fächern zu Problemen für die G9/G8-Wiederholer führen können. Deshalb müssen bei gefährdeten Schülern des letzten G9-Jahrgangs die Diagnose der Wissenslücken, die Beratung, wie diese geschlossen werden können, und die Fördermaßnahmen verbessert werden. Wenn sich Leistungsprobleme bzw. eine Gefährdung abzeichnen, sollten spätestens ab dem Halbjahr gezielte Fördermaßnahmen durch die Schule angeboten werden“ – Quelle: http://www.g8-in-bayern.de/imperia/md/content/pdf/g8/g8_lf_schullaufbahn.pdf
Wenn es irgendwie geht und sinnvoll erscheint, wird ein Vorrücken auf Probe wohl ermöglicht werden.
23 September 2008 at 8:51 am
mein Sohn ist in der 6.Klasse Gymnasium sitzen geblieben. Wenn jetzt die Legasthenie nachgewiesen wird, darf er zumindest auf Probe vorrücken?
25 September 2008 at 12:31 am
Das kann man so allgemein nicht sagen. Eine ärztlich bestätigte Legasthenie wirkt sich auf die Benotung der ab dann erbrachten Leistungen aus. Dass ein solches Attest rückwirkend angewandt würde, habe ich noch nicht gehört. Ich will aber nicht ausschließen, dass man evtl. im Gespräch mit dem Schulleiter solch ein Vorrücken auf Probe erreichen kann. Dabei kommt es aber sicher auch darauf an, wie das gesamte Notenbild aussieht: Ist er mit drei oder noch mehr als „mangelhaft“ benoteten Fächern nicht versetzt worden – oder hat er nur zweimal die Note 5, davon vielleicht eine nur knapp an der 4 vorbei? Das macht einen großen Unterschied.
Außerdem spielt es eine Rolle, in welchen Fächern die mangelhaften Leistungen vorlagen. Wenn es beispielsweise Deutsch und Englisch war, dann handelt es sich ja um Fächer, bei denen die Legasthenie eine deutliche Auswirkung auf die Note haben kann. Wenn die Note 5 in Mathematik und Religion vorlag, dann wird die Bestätigung der Legasthenie auch nicht sehr viel daran ändern.
Aber das ist jetzt natürlich nur im Allgemeinen gesprochen – der Einzelfall kann immer noch anders aussehen.
Viel Erfolg für den Sohn!